Juristische Wertung der flächendeckenden Überwachung durch die deutschen Geheimdienste

In Deutschland haben wir in den Jahren seit 2001 mit einem Oszilloskop, an das eine 1 Meter lange Antenne angeschlossen war, flächendeckend kurze Funkpulse gemessen. Die gemessenen Signale bestehen aus Breitbandpulsen. Das heißt während des einzelnen Pulses ändert sich die Frequenz des Signals. Solche Signale werden im Englischen als Spread Spectrum Signal bezeichnet und sind bereits seit den 40er Jahren zur Tarnung von Funkübertragungen verwendet worden. In Deutschland wurden sie während des Krieges als Streuwellen bezeichnet und bei Radargeräten verwendet um diese störsicher zu machen.

Die von uns gemessenen Signale haben eine untere Frequenz zwischen 6 und 15 MHz. Unser Oszilloskop kann nur Signale bis 30 MHz darstellen. Vermutlich haben die gemessenen Funksignale auch deutlich höherfrequentere Anteile, um eine bessere Auflösung zu erreichen. Andererseits verwendet das militärische Carabas Radar aus Schweden den militärischen Funkbereich zwischen 37,5 und 90 MHz.

Die Funkpulse haben immer, gemessen mit der 1 Meter langen Antenne eine Stärke um die 40 Millivolt gehabt. Seit Mitte 2005 ist die Stärke der Signale reduziert und beträgt nur noch ca. 25 Millivolt. Egal wo man innerhalb Deutschlands misst, findet man immer mindestens 3, selten auch mehr durch ihre unterschiedliche Pulsform leicht zu unterscheidende Signale. Oft hat man dann noch einige schwächere Pulse auf dem Bildschirm, die offensichtlich von weiter entfernten Geräten stammen, was so ja auch zu erwarten ist.

Von jedem der 3 unterschiedlichen Pulse werden ca. 50000 pro Sekunde abgestrahlt, das heißt insgesamt 150000 sehr kurze Pulse pro Sekunde. Eine Pulswiederholrate von 50000 Pulsen pro Sekunde ist typisch für Radargeräte.

Die einzelnen Pulse ändern ihre Form nicht. Das heißt die Pulse sind nicht verschlüsselt, offensichtlich damit man sie mit relativ einfachen mobilen Geräten auswerten kann. Der Grund dafür liegt vermutlich darin, dass man mit mobilen Geräten näher an das Ziel heran kann und dadurch eine höhere Auflösung erreicht.

Das heißt dann aber auch, dass Geheimdienste andere Staaten diese Signale ebenfalls auswerten können, sofern sich im Überwachungsbereich der Anlagen befinden. Und das trifft in der Nähe von Botschaften und Konsulaten sowie entlang der Grenzen immer zu. Daß mobile Anlagen im Inland von ausländischen Personen mitgeführt werden ist wohl eher unwahrscheinlich. Allerdings ist wohl anzunehmen, dass eine Vielzahl von Staaten in Passagierflugzeugen inzwischen Abhöranlagen einbauen, die die Radarsignale auswerten oder zumindest speichern können. Und man kann wohl annehmen, dass diese Staaten dann ihre erlangten Informationen untereinander austauschen.

Übrigens wurde in der Vergangenheit mindestens ein koreanisches Passagierflugzeug von der damaligen Sowjetunion abgeschossen, weil es in ein Sperrgebiet eingeflogen war und angeblich Spionageanlagen an Bord hatte.

Die amerikanischen Geheimdienste haben vermutlich im allgemeinen keinen Zugriff auf zivile Passagierflugzeuge. Sie verwenden wohl vor allem Satelliten oder militärische Überwachungsflugzeuge. Bemerkenswert ist hier vor allem, dass die amerikanischen Abhörsatelliten Antennen mit Durchmessern bis zu 180 Metern haben. Diese bestehen aus dünner metallbeschichteter Folie die mit einem Gas aufgeblasen wird und so ihre Form erhält.

Um den üblichen Funkverkehr abzuhören würden Antennen von wenigen Metern Durchmesser genügen. Um aber die gemessenen relativ niederfrequenten Radarsignale zu bündeln benötigt man wegen der großen Wellenlängen im Bereich um die 10 Meter sehr große Antennendurchmesser. Diese Satelliten sind also wohl dafür optimiert die Signale von bereits vorhandenen örtlichen Überwachungsradars noch einmal auszuwerten.

In Zeitungen konnte man des öfteren lesen, dass die Amerikaner alles abhören können. Wenn sie und andere Staaten dazu in der Lage sind, dann nur deshalb, weil sie die hier stattfindende Überwachung ebenfalls noch einmal auswerten. Das Problem liegt also darin, dass der BND und wohl auch der Verfassungsschutz das ganze Land abhörbar machen.

Zu dem gemessenen Frequenzbereich passende Antennen sind inzwischen in weiten Teilen Deutschlands für jedermann sichtbar aufgestellt. Meistens auf eigenen Türmen, gelegentlich, vor allem in Städten aber auch auf Gebäuden. Diese Anlagen sind fast immer von den Mobilfunkanlagen getrennt, da die Industrie mit dieser Überwachung nicht in Zusammenhang gebracht werden möchte. Mobilfunkanlagen sind in aller Regel markiert, dass heißt man findet die Anschrift des Betreibers oder zumindest eine Telefonnummer und den Namen der Firma.

Bei den anderen Anlagen handelt es sich um Stabantennen mit Längen zwischen 1 und 3 Metern. Diese sind manchmal alleine, meistens aber zu zweit oder zu dritt montiert. An den Anlagen findet sich nie ein Hinweis auf den Betreiber oder auf den Hersteller. Dafür sind diese Anlagen aber in aller Regel eingezäunt. Da die Anlagen heimlich aufgestellt werden und eine Diskussion über diese Anlagen unterdrückt wird, handelt es sch also um Anlagen der deutschen Geheimdienste.

Die Anlagen sind offen aufgestellt, also benötigt man eigentlich kein Messgerät mehr zum Nachweis der illegalen Bespitzelung der Bevölkerung. Die sichtbaren Antennen entsprechen in Ihrer Art den von Kurzwellenradars verwendeten Antennen. Möglicherweise gibt es außer den sichtbaren und messbaren Anlagen noch weitere flächendeckende Überwachungssysteme. Mit Radaranlagen lassen sich die beobachteten Orte und Personen als Bild darstellen. Außerdem kann Sprache abgehört werden. Auch verschiedene Körperfunktionen wie Herzschlag und Atmung lassen sich damit überwachen.

Es ist also offensichtlich für jedermann zu erkennen, dass die Bundesrepublik von ihren Geheimdiensten vollständig abhörbar gemacht wurde und das daß dazu führt dass andere Staaten in der Regel auch mithören und zusehen können.

Nun kommen wir zu der juristischen Wertung.

Illegales Abhören wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft, wenn man keine gute Ausrede wie zum Beispiel bei der Dokumentation von Straftaten hat. Eine flächendeckende Überwachung der ganzen Bevölkerung ( nach dem Prinzip: „Die“ müssen ja wissen, mit wem sie es zu tun haben ) um diese dann entsprechend ihrer Ansichten zu bearbeiten ist die denkbar schlechteste Ausrede.

Da das ganze Land durch die Überwachung für andere Staaten flächendeckend abhörbar gemacht wird, verraten die deutschen Geheimdienste Dienstgeheimnisse, Firmengeheimnisse und Privatgeheimnisse flächendeckend an fremde Mächte, was jeweils strafbar ist. Insgesamt handelt sich hier also um schweren Landesverrat. Schwerer Landesverrat wird mit Gefängnis nicht unter 10 Jahren bestraft.

Diese Zusammenhänge sind den Geheimdiensten offensichtlich bereits vor dem Aufstellen der Anlagen bekannt gewesen. Trotzdem haben sie diese Anlagen in Betrieb genommen. Es ist also auch von vorne herein geplant gewesen, Kritiker zum Schweigen zu bringen. Oder zum Beispiel Menschen, die nicht wissen, was man ihnen für eine Anlage ins Dorf gesetzt hat, und die einfach mal darüber reden wollen und sich natürlich wundern, wenn sie dann ganz offen belogen, bedroht oder gefoltert werden.

Im übrigen kommt zu den bereits genannten Straftaten auch noch der Etatbetrug. Oder haben Sie schon einmal von einem einen Etatpunkt „Illegale Überwachung“ gelesen der gehört? Die sichtbaren Anlagen sind ziemlich aufwendig gebaut. Man ist wohl auf der sicheren Seite, wenn man davon ausgeht, dass das Geld aus den Etats legaler Behörden in die Etats illegaler Behörden umgeleitet, also das Geld gestohlen wird. Infrage kommen hier als unfreiwillige Geldgeber wohl vor allem die Bundeswehr, vielleicht auch die Polizei.

Außerdem ist es natürlich verboten Funksignale abzustrahlen die nicht den international vereinbarten Standards entsprechen. Die gemessenen Breitbandfunksignale verwenden nach unseren Messungen zumindest den gesamten Bereich des Kurzwellenfunks der aber in internationalen Abkommen streng auf die verschiedensten Funkdienste wie Rundfunk, Amateurfunk, Schiffs- und Flugfunk und so weiter aufgeteilt ist. Es ist also nicht zulässig diese Breitbandfunksignale überhaupt abzustrahlen.

Es gibt hier nur eine Ausnahme, nämlich die Freiheit der Forschung und der Wissenschaft nach dem Grundgesetz. Eine Spitzelbehörde wie der BND ist natürlich keine Forschungsanstalt.

Das Militär hält sich offensichtlich, wie das Beispiel des schwedischen Carabas Radars zeigt, an die dem Militär zugewiesenen Frequenzbänder.

Übrigens hat es bereits einen Präzedenzfall zu solchen nach internationalen Abkommen illegalen Funksignalen gegeben. In den 70er Jahren betrieb die damalige Sowjetunion einige weitreichende Radaranlagen, zum Beispiel bei Minsk, die ebenfalls den Kurzwellenbereich verwendeten. Die Radarsignale sind damals wegen ihrer niedrigen Pulswiderholrate von 10 bis 20 Pulsen pro Sekunde als Woodpecker bezeichnet worden.

Gegen diese Anlagen ist von einigen westlichen Staaten bei der ITU in Genf, der zuständigen Organisation der Vereinten Nationen protestiert worden.

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